Ausschreibungen
Ausschreibung von Residenzen für freischaffende Bremer Künstler:innen
für die Bereiche Theater/ Tanz/ (Performative Künste) und Musik
Der Senator für Kultur schreibt für die Bereiche (Performative Künste) Theater, Tanz und Musik Residenzen im Zentrum für Kunst aus. Antragsberechtigt sind alle Bremer freischaffenden und professionell arbeitenden (Einzel-) Künstler:innen oder Ensembles/Kollektive der o.g. Sparten.
Bewerbungsfrist für alle Sparten: Sonntag, 16. Februar 2025
Download der Ausschreibung als pdf hier
Ziel des Zentrums für Kunst im Tabakquartier
Auf drei Etagen und mit rund 5.500 Quadratmetern Fläche ist im Zentrum für Kunst im Tabakquartier in Bremen-Woltmershausen ein starkes, sichtbares Forum für Bremens Freie Kunstszene entstanden. Es umfasst zwei Säle, verschiedene Proberäume und Atelierarbeitsplätze, ein Audio-Aufnahmestudio, Räume für Begegnungen, Konzerte, Tanz- und Theaterproben Professionelle, freischaffende, in Bremen lebende und arbeitende Künstler:innen sind mit dieser Ausschreibung eingeladen, sich für einjährige Residenzen im Zentrum für Kunst zu bewerben. Mit seinen räumlichen und technischen Gegebenheiten schafft das Zentrum für Kunst die Voraussetzung für eine qualifizierte künstlerische Arbeit im darstellenden, im bildenden und im musikalischen Kunstbereich. Im Folgenden geht es um die Konzeption der Nutzung durch die performativen Künste.
Residenzen
Die Künstler:innen bzw. Ensembles/Kollektive erhalten die Möglichkeit, sich für die Spielzeit 2025-2026 mit zwei Projekten auf Residenzen im Zentrum für Kunst zu bewerben.
Das Zentrum für Kunst repräsentiert hierbei die künstlerische Bandbreite der Freien Szene Bremens. Entscheidendes Kriterium für die hier produzierte und präsentierte Kunst ist die Professionalität der hier arbeitenden Künstler:innen und der gesellschaftliche Kontext ihrer Produktionen beziehungsweise Werke.
Die Projekte der residierenden Ensembles/Kollektiven oder Einzelkünstler:innen können im Zentrum für Kunst geprobt und aufgeführt werden. Hierzu stehen Proberäume und Aufführungssäle zur Verfügung. Die Produktionen werden nach den Möglichkeiten des Hauses technisch und organisatorisch unterstützt (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Ticketing). Das Zentrum für Kunst unterstützt die Residenzen ferner mit kulturfachlichen Mitteln bei der Realisierung der Projekte. (s.u.)
Die Bewerbungen beziehen sich auf die Sparten:
- (Sprech-)Theater, narrative und performative Formen
- Interdisziplinäre Formen: Darstellende Kunst & Musik
- Kinder & Jugendtheater
- Zeitgenössischer Tanz und Tanztheater
- Musik
Es können in allen Bereichen grundsätzlich Einzelkünstler:innen oder Ensembles/Kollektive einbezogen werden. Die Ausschreibung und das Auswahlverfahren (unabhängige Fachjury) wird in Abstimmung mit den zuständigen Berufsverbänden, für Performative Künste: Landesverband Freie Darstellende Künste Bremen e.V. (LAFDK), bzw. vom Landesmusikrat Bremen (LMR) sowie dem Deutschen Tonkünstlerverband (DTKV) organisiert.
Die Künstler:innen bewerben sich auf eine einjährige Residenz. Die Produktionen innerhalb der Residenz starten ab September 2025 und enden mit der Spielzeit 2025/26 im Juni 2026. In begründbaren Einzelfällen ist eine Erweiterung des Zeitraums denkbar.
Die Bewerbung enthält eine präzise Projektbeschreibung, die mind. folgende Punkte aufnimmt.
- Konzepte der geplanten Produktionen (mind. 2) / geplanter zeitlicher Ablauf (Anzahl voraussichtlicher Proben-/Aufführungstage, ggf. Bühnenbautage; max. 3 Seiten)
- Inhalte, Methoden, Ziele, künstlerische Intention (max. 1 Seite)
- notwendige finanzielle Ausstattung/ aussagekräftige Kalkulation/ Finanzierungsplan (max. 1 Seite)
- Motivation mit Blick auf das Zentrum für Kunst als Produktions- und Aufführungsort, möglicherweise lokaler Kontext (max. 1 Seite)
- aussagefähige Vita aller beteiligten Künstler:innen sowie Referenzen über die bisherige künstlerische Arbeit
Bitte reichen Sie wenn möglich, 1 Pdf-Dokument ein, welches nicht größer ist als max. 10 MB (bei zeitbasierten Medien bitte Links von Online-Dokumentationen und Abbildungen einfügen)
Jede der beiden zu beschreibenden Produktionen kann mit kulturfachlichen Mitteln bis zu jeweils 20.000 € unterstützt werden.
Die unabhängige Fachjury entscheidet über die Vergabe der Residenzen und die Einsetzung. Vertreter:innen der Verbände sind Teil der Jury.
Zielvereinbarungen
Im Rahmen ihrer Residenz sollen sich die Künstler:innen verpflichten, pro Spielzeit zwei Produktionen zu realisieren. Die Künstler:innen erhalten unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel für ihre Produktionen ein Budget, dessen Höhe sich durch die jeweils avisierten Projekte ergibt. Maximal 20.000 € pro Produktion. Dieses Budget deckt ebenfalls die programmatische Tätigkeit im Rahmen der Residenz ab. Die Künstler:innen werben eigenständig weitere Drittmittel für Produktionen bei entsprechenden Förderern ein. Die Künstler:innen kalkulieren ihre Projekte, bzw. Produktionen eigenverantwortlich und rechnen diese eigenständig ab. Bei der Kalkulation orientieren sich die Künstler:in an der Einhaltung der jeweiligen Honorar-Empfehlungen der Berufsverbände. Eine Unterstützung durch das Team kann dabei in Anspruch genommen werden. Das Team des Zentrums für Kunst stellt (Probe-) Räume zur Verfügung, hilft bei Planung und Konzeption von Technik und unterstützt bei der Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem werden einige Overhead-Kosten, wie z.B. Gema und die Veranstalterversicherung übernommen.
Die Künstler:innen sind eingeladen, explizit spartenübergreifend mit den anderen Sparten im Haus, z. B. Bildende Kunst/ Musik/ Darstellende Kunst gemeinsam interdisziplinär zu arbeiten. Begleitende Professionalisierungsangebote/ Workshops/ Vernetzungs- und Weiterbildungsangebote sollen unter Beteiligung der Berufsverbände und weiterer Akteur:innen konzipiert werden. Ferner werden die Residierenden in einem beratenden Programmkuratorium einbezogen.
Gastspiele im Zentrum für Kunst sowie Probemöglichkeiten
Das Haus bietet professionellen Künstler:innen auch außerhalb der Residenzen die Möglichkeit, kostenfrei zu proben und/oder mit ihren jeweiligen Produktionen im Rahmen von Gastspielen aufzutreten. Das Haus stellt je nach Kapazität die Räume zur Verfügung z. B. Endprobenphasen in den Sälen. Für diese Gastspiele, ebenso für die Probemöglichkeiten, müssen keine formellen Bewerbungen eingereicht werden. Hier reichen schriftliche Anfragen an das Team.
Beratungs- und Besichtigungstermine für alle Sparten vor Ort:
Dienstag, 14. Januar 2025, 14 Uhr mit Hans König, Kurator Zentrum für Kunst und Lena Riechmann, Referentin Zentrum für Kunst
Einreichung der Bewerbung:
Bewerbungsfrist für die Residenzen aller Sparten:
Sonntag, 16. Februar 2025, 24 Uhr
Bitte schicken Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung inkl. aller o.g. Angaben ausschließlich digital per E-Mail oder z.B. Wetransfer mit dem Betreff „Residenz“ an:
Frau Lena Riechmann
Referentin für den künstlerischen und organisatorischen Betrieb im Zentrum für Kunst
Zentrum für Kunst
Hermann-Ritter-Straße 108 E
28197 Bremen
www.kultur.bremen.de
www.zentrum-fuer-kunst.de
Später eingereichte Bewerbungen können keine Berücksichtigung finden. Durch die Teilnahme erklärt sich der/ die Bewerber:in mit dem Verfahren sowie mit der Datenspeicherung einverstanden.
Für inhaltliche künstlerische Fragen steht Ihnen Hans König (Kurator) zur Verfügung unter: hanskoenig.zfk@gmx.de, Tel. 0177-4085266 oder Lena Riechmann, lena.riechmann@kultur.bremen.de, 0421 361 32 460.
Eine verbindliche Vereinbarung über die mit der Residenz verbundenen Rechte, Pflichten und Mittel wird erst mit einem Residenzvertrag nach Zuschlag durch die Jury geschlossen werden. Die verbindliche Umsetzung der Residenzen steht derzeit unter Haushaltsvorbehalt für Haushalt 2025. Der Senator für Kultur behält sich insoweit vor, über die Bedingungen im Einzelnen zu verhandeln.
Diese Ausschreibung betrifft ausschließlich künstlerische Residenzen im Zentrum für Kunst, es handelt sich nicht um eine Ausschreibung unter Geltung vergaberechtlicher Vorschriften.