Ausschreibungen
Ausschreibung von Residenzen für freischaffende Bremer Künstler:innen der Bereiche Theater/ Tanz/ und Musik
Spielzeit 2026/2027
Der Senator für Kultur schreibt für die Bereiche Theater, Tanz und Musik Residenzen im Zentrum für Kunst aus. Antragsberechtigt sind alle Bremer freischaffenden und professionell ar- beitenden (Einzel-)Künstler:innen oder Ensembles/Kollektive der o.g. Sparten.
Bewerbungsfrist für alle Sparten: Sonntag, 1. März 2026
Auf drei Etagen und mit rund 5.500 Quadratmetern Fläche ist im Zentrum für Kunst im Tabakquartier in Bremen-Woltmershausen ein starkes, sichtbares Forum für Bremens Freie Kunstszene entstanden. Es umfasst zwei Säle, verschiedene Proberäume und Atelierarbeitsplätze, ein Audio-Aufnahmestudio, Räume für Begegnungen, Konzerte, Tanz- und Theaterproben. Mit seinen räumlichen und technischen Gegebenheiten schafft das Zentrum für Kunst die Voraussetzung für eine qualifizierte künstlerische Arbeit im darstellenden, im bildenden und im musikalischen Kunstbereich. Regelmäßig werden Residenzen für professionelle, freischaffende, in Bremen lebende und arbeitende Künstler:innen ausgeschrieben.
Mit dieser Ausschreibung sind Künstler:innen der Sparten Theater, Tanz und Musik eingeladen, sich für einjährige Residenzen in der Spielzeit 2026/2027 im Zentrum für Kunst zu bewerben.
Die Künstler:innen bzw. Ensembles/Kollektive erhalten die Möglichkeit, sich für die Spielzeit 2026/2027 mit zwei Projekten auf Residenzen im Zentrum für Kunst zu bewerben.
Das Zentrum für Kunst repräsentiert die künstlerische Bandbreite der Freien Szene Bremens. Entscheidendes Kriterium für die hier produzierte und präsentierte Kunst ist die Professionalität der vor Ort arbeitenden Künstler:innen und der gesellschaftliche Kontext ihrer Produktionen beziehungsweise Werke.
Die Projekte der residierenden Ensembles/Kollektive oder Einzelkünstler:innen können im Zentrum für Kunst geprobt und aufgeführt werden. Hierfür stehen Proberäume und Aufführungssäle zur Verfügung. Die Produktionen werden nach den Möglichkeiten des Hauses technisch und organisatorisch unterstützt (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Ticketing). Das Zentrum für Kunst unterstützt die Residenzen zudem mit kulturfachlichen Mitteln bei der Realisierung der Projekte. (s.u.)
Die Bewerbungen beziehen sich auf die Sparten:
· (Sprech-)Theater, narrative und performative Formen
· Interdisziplinäre Formen: Darstellende Kunst & Musik
· Kinder & Jugendtheater
· Zeitgenössischer Tanz und Tanztheater
· Musik
Es können in allen Bereichen grundsätzlich Einzelkünstler:innen oder Ensembles/Kollektive einbezogen werden. Die Ausschreibung und das Auswahlverfahren (unabhängige Fachjury) wird in Abstimmung mit den zuständigen Berufsverbänden für die Sparten Theater, Tanz und Musik organisiert.
Dazu zählen der Landesverband Freie Darstellende Künste Bremen e.V. (LAFDK), der Landesmusikrat Bremen (LMR) und der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV).
Die Künstler:innen bewerben sich auf eine einjährige Residenz. Die Produktionen innerhalb der Residenz starten ab September 2026 und enden mit der Spielzeit 2026/27 im Juni 2027. In begründbaren Einzelfällen ist eine Erweiterung des Zeitraums denkbar.
Zur Bewerbung gehört eine präzise Projektbeschreibung, die mind. folgende Punkte enthält:
· Konzepte der geplanten Produktionen (mind. 2) / Darstellung des geplanten zeitlichen Volumens der voraussichtlichen Proben-/Aufführungstage, ggf. Bühnenbautage; (max. 3 Seiten) (Bitte keine Festlegungen auf bestimmte Proben- und Aufführungstermine!)
· Inhalte, Methoden, Ziele, künstlerische Intention (max. 1 Seite)
· Notwendige finanzielle Ausstattung/ aussagekräftige Kalkulation/ Kosten- und Finanzierungs- plan (max. 1 Seite)
· Motivation mit Blick auf das Zentrum für Kunst als Produktions- und Aufführungsort, möglicherweise lokaler Kontext (max. 1 Seite)
· Aussagefähige Vita aller beteiligten Künstler:innen sowie Referenzen über die bisherige künstlerische Arbeit
Die Bewerbung sollte möglichst als 1 PDF-Dokument mit einer Größe von max. 10 MB eingereicht werden (bei zeitbasierten Medien bitte Weblinks von Online-Dokumentationen und Abbildungen einfügen).
Jede der beiden zu beschreibenden Produktionen kann mit kulturfachlichen Mitteln bis zu jeweils 20.000 € bzw. 10.000 € unterstützt werden. Eine Förderung in Höhe von bis zu 20.000 € ist an mindestens sechs durchgeführte Vorstellungen im Zentrum für Kunst gebunden. Projekte, die weniger als sechs Mal aufführen, können mit maximal 10.000 € gefördert werden.
Eine unabhängige Fachjury mit Vertreter:innen der o.g. Verbände entscheidet über die Vergabe der Residenzen und die Einsetzung.
Zielvereinbarungen:
Im Rahmen ihrer Residenz verpflichten sich die Künstler:innen, pro Spielzeit zwei Produktionen zu realisieren. Die Künstler:innen erhalten unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel für ihre Produktionen ein Budget, dessen Höhe sich durch die jeweils avisierten Projekte ergibt.
Dies bedeutet: Maximal 20.000 € pro Produktion mit mindestens sechs Aufführungen im Zentrum für Kunst oder maximal 10.000 €, wenn weniger als sechs Mal aufgeführt wird. Dabei sind folgende Varianten für die Beantragung möglich:
· zwei Projekte für jeweils 10.000 € oder
· ein Projekt für 20.000 € und eines für 10.000 € oder
· zwei Projekte für jeweils 20.000 €
Die Künstler:innen werben eigenständig weitere Drittmittel für Produktionen bei entsprechenden Förderern ein. Die Künstler:innen kalkulieren ihre Projekte bzw. Produktionen eigenverantwortlich und rechnen diese eigenständig ab. Bei der Kalkulation orientieren sich die Künstler:innen an der Einhaltung der jeweiligen Honorar-Empfehlungen der Berufsverbände. Hierbei kann eine Unterstützung durch das Team des Zentrums für Kunst im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten in Anspruch genommen werden. Das Team des Zentrums für Kunst stellt (Probe-)Räume zur Verfügung und unterstützt bei der Planung und Konzeption der Technik sowie der Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem wer- den einige Overhead-Kosten wie z.B. GEMA-Gebühren und die Veranstalterversicherung übernommen.
Die Künstler:innen sind eingeladen und aufgefordert, mit den anderen Sparten im Haus (Bildende Kunst/ Musik/ Darstellende Kunst) interdisziplinär zusammenzuarbeiten. Begleitende Professionalisierungsangebote/ Workshops/Vernetzungs- und Weiterbildungsangebote sollen unter Beteiligung der Berufsverbände und weiterer Akteur:innen konzipiert werden. Ferner werden die Residierenden in einem beratenden Programmkuratorium einbezogen.
Im Rahmen der Residenz im Zentrum für Kunst verpflichten sich die Künstler:innen, aktiv und unentgeltlich an etwaigen Marketing- bzw. Presseaktionen mitzuwirken.
Für den Fall, dass das Zentrum für Kunst an der Langen Nacht der Bühnen teilnimmt (jeweils im September des Jahres), bringen sich die Künstler:innen mit kurzen Beiträgen kostenfrei ein.
Das Haus bietet professionellen Künstler:innen auch außerhalb der gemäß dieser Ausschreibung zu vergebenden Residenzen die Möglichkeit, kostenfrei zu proben und/oder mit ihren jeweiligen Produktionen im Rahmen von Gastspielen aufzutreten. Dafür stellt das Haus je nach Kapazität Räume zur Verfügung, z. B. für Endprobenphasen in den Sälen. Für diese Gastspiele, ebenso für die Probemöglichkeiten, müssen keine formellen Bewerbungen im Rahmen dieser Ausschreibung eingereicht werden. Hier reichen schriftliche Anfragen an das Team (zfk[at]kultur.bremen.de).
Beratungs- und Besichtigungstermine vor Ort für alle Sparten:
· Donnerstag, 15. Januar 2026, 14 Uhr mit Hans König, Zentrum für Kunst
· Dienstag, 27. Januar 2026 16 Uhr mit Hans König, Zentrum für Kunst
Diese Ausschreibung betrifft ausschließlich künstlerische Residenzen im Zentrum für Kunst, es handelt sich nicht um eine Ausschreibung unter Geltung vergaberechtlicher Vorschriften.
Zentrum für Kunst
Hermann-Ritter-Straße 108 E
28197 Bremen
www.zentrum-fuer-kunst.de
www.kultur.bremen.de
Bewerbungsfrist für die Residenzen aller Sparten: Sonntag, 1. März 2026, 24 Uhr
Bitte schicken Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung inkl. aller o.g. Angaben ausschließlich digital per E-Mail oder z.B. WeTransfer mit dem Betreff „Residenz“ an Svea Kellner (Referentin Zentrum für Kunst):
Später eingereichte Bewerbungen können keine Berücksichtigung finden. Durch die Teilnahme er- klärt sich der/ die Bewerber:in mit dem Verfahren sowie mit der Datenspeicherung einverstanden.
Für inhaltliche Rückfragen stehen
Hans König (Kurator), hanskoenig.zfk@gmx.de, Tel. 0177- 4085266 oder
Svea Kellner (Referentin Zentrum für Kunst), svea.kellner@kultur.bremen.de, Tel. 0421 361-32460
zur Verfügung.
Eine verbindliche Vereinbarung über die mit der Residenz verbundenen Rechte, Pflichten und Mittel wird mit einem Residenzvertrag nach Zuschlag durch die Jury geschlossen. Die verbindliche Umsetzung der Residenzen steht derzeit unter Haushaltsvorbehalt für den Haushalt 2026. Der Senator für Kultur behält sich insoweit vor, über die Bedingungen im Einzelnen zu verhandeln.
