FAQ/ Häufig gestellte Fragen
Darstellende Kunst & Musik
Das Zentrum für Kunst ist ein Referat des Senators für Kultur und damit 100% städtisch. Es fördert und realisiert Theater-, Tanz- und Musikproduktionen von professionellen, freien Künstler:innen mit Wohnsitz in Bremen. Es ist eine Probe- und Spielstätte mit einem fortlaufenden, saisonalen Programm.
Es verfügt über zwei Säle (Großer Saal max. 199 Personen/bestuhlt 98 Plätze, Kleiner Saal max. 125 Personen/bestuhlt ca. 75 Plätze), verschiedene Probenräume, teils mit Tanzboden, sowie ein Tonstudio und Besprechungsräume.
Die Kriterien für die Arbeit im Zentrum für Kunst sind der professionelle Status der Freien Künstler:innen und deren besondere künstlerischen Qualität.
Hierbei schließt das Zentrum für Kunst alle Genres und Stile ein.
Entscheidend ist eine erkennbare künstlerische Fähigkeit bei der Entwicklung und Präsentation eines dramaturgischen, choreographischen oder musikalischen Werkes. Ferner eine fundierte Vorgehensweise bei der Auswahl, Bearbeitung und Umsetzung der jeweiligen Themen, relevante Gegenwartsbezüge, bzw. eine künstlerische Verdichtung gesellschaftsrelevanter Themen[KC(fK1] .
Künstler:innen, die mehrere der o.g. Kriterien erfüllen, können das Zentrum als kostenlosen Probenort auf Anfrage und nach Kapazität nutzen. Eine anschließende Aufführung im Zentrum ist möglich, aber nicht verpflichtend.
Die beiden Säle stehen für Gastspiele zur Verfügung. Das Zentrum für Kunst tritt hier als Veranstalter auf, d.h. es leistet grundlegende Öffentlichkeitsarbeit, richtet das Ticketing ein, bietet Technik an (im Rahmen des vorhandenen technischen Equipments) und rechnet GEMA und KSK ab.
Die auftretenden Künstler:innen oder Ensembles zahlen keine Miete für die Säle.
Sie werden prozentual an den Eintrittseinnahmen beteiligt. Mehrtägige Aufführungen (bei entsprechender Aussicht auf ausreichende Ticketverkäufe) sind ausdrücklich erwünscht.
Die Anfragen für Gastspiele gehen an Lena Riechmann (Referentin KBB) sowie an Hans König (Kurator), die das Programm des Zentrums für Kunst nach den o.g. Kriterien zusammenstellen und verantworten. (Siehe Kontakt)
Das Zentrum beherbergt in jeder Spielzeit von September bis Juni fünf Residenzen aus den Bereichen Musik, Tanz und Theater.
Diese residierenden Ensembles erarbeiten jeweils zwei Produktionen innerhalb eines Jahres oder unter besonderen Umständen auch darüber hinaus. Sie erhalten technische Unterstützung, ebenso Unterstützung in Werbung und Marketing und kulturwirtschaftlicher Qualifizierung. Außerdem erhalten sie vom Zentrum für Kunst kulturfachliche Mittel in Form eines Stipendiums, die die Umsetzung der Projekte unterstützen sollen. Weitere Drittmittel müssen i.d.R. von den Ensembles selbständig eingeworben werden.
Die Residierenden bewerben sich auf jährliche Ausschreibungen mit aussagekräftigen Anträgen. Eine variierende Fachjury entscheidet jedes Jahr über die jeweilige Vergabe der Residenzen. Die Ausschreibungen werden über die Berufsverbände und den Senator für Kultur veröffentlicht.
Die Ensemblemitglieder, bzw. Künstler:innen treffen sich für die Dauer ihrer Residenz mit den Mitarbeitenden aus dem Zentrum für Kunst regelmäßig im „Kleinen Kuratorium“. Hier wird das Programm des Hauses mit den Gastspielen abgestimmt.
bildende Kunst
Das Zentrum für Kunst ist ein Referat des Senators für Kultur und damit 100% städtisch. Es bietet freien, professionellen Bildenden Künstler:innen aus Bremen über dreijährige Stipendien Atelierräume, unterstützt bei Projekten mit Expertise und in Absprache auch personell.
Das Zentrum für Kunst verfügt über 18 geräumige Atelierräume, die aktuell von ca. 40 Künstlerinnen für die Dauern von drei Jahren mietfrei genutzt werden. Die Probenräume und Säle können ebenfalls auf Anfrage von den Bildenden Künstler:innen für Veranstaltungen und Proben genutzt werden.
Professionelle, bildende Künstler:innen mit Wohnsitz in Bremen können sich auf die Atelierstipendien bewerben.
Die Künstler:innen bewerben sich mit ihren künstlerischen Arbeiten, Konzepten und Biografien Ausschreibung, die alle drei Jahre erfolgt. Eine variierende Fachjury trifft die Auswahl.
Bewerben können sich sowohl Einzelkünstler:innen als auch Gruppen bzw. Kollektive.
Es gibt keine besonderen künstlerischen Schwerpunkte oder Altersbegrenzungen. Bedingungen sind der Nachweis einer künstlerischen Ausbildung oder entsprechender Berufserfahrung bzw. Reputation sowie der Wohnsitz in Bremen. Ferner mit einer Vita und und einem Portfolio, aus der die professionelle künstlerische Arbeit (Ausstellungen, Kataloge etc.) hervorgeht hervorgeht
Die Ausschreibungen werden über die Berufsverbände und den Senator für Kultur veröffentlicht.
Die Atelierräume können nicht angemietet werden. Sie werden ausschließlich über Atelierstipendien vergeben, die alle drei Jahre ausgeschrieben werden.
Das Zentrum für Kunst ist keine Galerie, d.h. Ausstellungen finden ausschließlich zu besonderen Anlässen und/oder von Künstler:innen mit Atelierstipendium statt. Kooperationen mit den Künstler:innen und Kollektiven, die ein Atelierstipendium im Zentrum für Kunst haben, sind möglich. Diese Zusammenarbeiten werden von den Künstler:innen selbst entschieden, eingeleitet und realisiert.
Die bildenden Künstler:innen beteiligen sich ein bis zwei Mal pro Jahr an den sogenannten Offenen Ateliers, bei denen aktuelle Arbeiten, Performances oder andere künstlerische Interventionen einem Publikum präsentiert werden.
Interaktionen mit den darstellenden Künstler:innen bzw. Musiker:innen im Haus sind erwünscht. Diese können sich auf die Offenen Ateliers aber auch auf weiterführende Projekte beziehen.
Die Säle stehen den bildenden Künstler:innen ebenfalls als Präsentationsräume für Performances u.Ä. zur Verfügung. Auch der Flur/ das Foyer im Erdgeschoss können für temporäre Projekte wie Ausstellungen nach Absprache genutzt werden. Bei diesen Veranstaltungen erhalten sie vollumfängliche Unterstützung vom Haus.
Die Künstler:innen treffen sich regelmäßig in einem Großen Kuratorium gemeinsam mit der Leitung des Zentrums für Kunst, um Projekte zu besprechen und vorzubereiten.